LadenAGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Ladesäulen
Ihr Vertragspartner ist die
Netxp GmbH
Öttinger Straße 11, 84307 Eggenfelden
Telefon: 0 87 21/ 50 64 8-0
Telefax: 0 87 21/ 50 64 8-50
Email: info@netxp.de
Internet: http://www.netxp.de
Registergericht Amtsgericht Mühldorf
Register-Nr. HRB 5942 1
Stand: 01.01.2024
1 Vertrag, Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Ladesäulen der Netxp GmbH („Netxp“) dem Kunden ein-geräumte Nutzungsrecht des Autostromtarifs und dessen Services, u.a. den Zugang zu NETXP-Ladestationen die Nutzung der Ladekarte(n)/des Ladeschlüssels (nachfolgend zusammengefasst: „Ladekarte“).
Vertragsbestandteile des Vertrags zwischen dem Kunden und NETXP sind diese AGB, die Vertragsbestätigung von NETXP, die Zugangsdaten zur Benutzung der Ladeinfrastruktur (Pin) und die ausgehändigte Ladekarte.
Der Nutzungsvertrag kommt durch die Vertragsbestätigung von NETXP in Textform bzw. die Austeilung der Ladekarte zustande. Das Nutzungsrecht der Ladestationen beginnt mit dem Zugang der Ladekarte beim Kunden.
2 Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann, ohne Einhaltung einer Frist, von beiden Seiten in Textform gekündigt werden.
3 Vertragsänderungen
Vertragsänderungen werden den Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Auf diese Folgen wird der Kunde von der NETXP bei Bekanntgabe gesondert hingewiesen.
Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn NETXP die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird die NETXP den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die NETXP soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.
4 Zugang zu Ladesäulen, Pflichten des Kunden
Die Pin (optional) sowie die Ladekarte ermöglichen die Identifizierung des Kunden zur Freischaltung der Ladeinfrastruktur der NETXP und der NETXP Roaming-Partner.
Die Weitergabe oder Übertragung der Pin sowie der Ladekarte an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwendung der Pin und der Ladekarte. Sollte die Vermutung bestehen, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis von der Pin erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, die NETXP hierüber unverzüglich per Email (info@netxp.de) zu informieren.
Bei Verlust der Ladekarte ist der Kunde verpflichtet, die NETXP hierüber unverzüglich per Email (info@netxp.de) zu informieren. Die NETXP verpflichtet sich, die Ladekarte sowie die Pin des Kunden unverzüglich nach Mitteilung zu sperren und wird den Kunden über die Sperrung informieren. Der Kunde stellt die NETXP von sämtlichen Ansprüchen frei, die bis zur Mitteilung des Verlusts der Ladekarte bzw. der Pin entstehen.
Der Kunde schließt in eigener Verantwortung sein Elektrofahrzeug an die Ladeinfrastruktur des Ladeinfrastrukturbetreibers an. Ihm obliegt die ordnungsgemäße Verwendung eines für die Belastungskapazität zugelassenen Ladekabels als auch die Überwachung des Ladevorgangs selbst. Sollten Beschädigungen, insbesondere Risse, Blankstellen am Ladekabel) festgestellt werden, ist es dem Kunden untersagt, einen Ladevorgang zu starten. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten.
Es ist strengstens verboten, die Ladeinfrastruktur in irgendeiner Form zu manipulieren.
Sollte der Kunden Beschädigungen oder Fehler an der Ladeinfrastruktur entdecken, hat der Kunde diese an die Netxp zu melden.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner E -Mail-Adresse sowie seiner Rechnungsanschrift der NETXP unverzüglich mitzuteilen.
5 Preise und Preisanpassung
Das Nutzungsentgelt unterliegt einem einseitigen Preisbestimmungsrecht von NETXP und richtet sich nach den Preisen, die bei Vertragsschluss für das gewählte Produkt gelten.
Preisänderungen durch NETXP erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. NETXP behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern.
Ändert NETXP die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird NETXP den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. NETXP soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung an den Kunden weitergegeben.
6 Abrechnungsgrundlage
Während der Ladevorgänge wird die elektrische Energie durch registrierende Messungen sowie der Nutzungszeitraum in der jeweiligen Ladeinfrastruktur gemessen Die an der Ladeinfrastruktur vom Kunden bezogene und durch den Ladeinfrastrukturbetreiber gelieferte Energiemenge sowie der Nutzungszeitraum werden von NETXP mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.
NETXP behält sich vor ab einer bestimmten Standzeit an einer Ladesäule zusätzlich einen „Zeitzuschlag“ zu erheben. Der „Zeitzuschlag“ erfolgt als zeitbasierte Abrechnung. Die zulässigen Standzeiten und die jeweilige Höhe des Standzeitzuschlags kann der Internetseite https://www.netxp.de/laden entnommen werden.
NETXP ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die vom Ladeinfrastrukturbetreiber übermittelten Ladedaten zu verwenden.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E -Mail oder Post (1,00€ Aufpreis) an den Kunden für die im Vormonat durch den Kunden genutzte Ladeinfrastruktur von Netxp, soweit im Vormonat Ladeinfrastruktur genutzt wurde und NETXP die Verbrauchsdaten vom Ladesäulenbetreiber rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden. Die Rechnung enthält auch Angaben zu den Einzelverbräuchen je Ladevorgang (Zeitpunkt, Ort, Menge).
Ändern sich während eines Abrechnungszeitraums die Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch und Nutzungszeit zeitanteilig berechnet.
7 Zahlungsweise
Rechnungen sind fällig und ohne Abzug innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt zu zahlen. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug.
Im Falle eines Lastschriftverfahrens trägt der Kunde dafür Sorge, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist. Im Falle eines gescheiterten Lastschriftverfahrens bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet und erstattet Netxp eine Pauschale für die Bearbeitung und Auslagen in Höhe von 10,- EUR zuzügl. MWSt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netxp entstandene Schaden geringer ist, oder Netxp kein Schaden entstanden ist.
Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Netxp schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn seine Forderung, aufgrund der er die Zahlung zurückhält, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und entweder rechtskräftig festgestellt oder von Netxp schriftlich anerkannt ist.
8 Sperrung der Pin und Ladekarte
NETXP ist berechtigt, die an den Kunden übermittelte Pin sowie die ausgegebene Ladekarte zu sperren, wenn der Vertrag von einem der Vertragspartner gekündigt wurde. In diesen Fällen unterrichtet NETXP den Kunden über die Sperrung der Pin schriftlich. unter Angabe der Gründe. Bei Zahlungsverzug ist Netxp ebenfalls berechtigt übermittelte Pin sowie die ausgegebene Ladekarte zu sperren.
9 Haftung
Die Haftung von Netxp ist ausgeschlossen, es sei denn:
(i) Netxp, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder sie haben einfach fahrlässig gehandelt und dadurch eine vertragswesentliche Pflicht (so genannte Kardinalspflicht) verletzt,
(ii) es handelt sich um eine Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens, oder
(iii) es liegt eine verschuldensunabhängige Haftung vor.
10 Datenschutz
Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der NETXP bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Näheres können Sie der Datenschutzinformation entnehmen.
11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung so zu ändern, dass der mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigte Zweck weit möglichst erreicht wird. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
12 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder verlegt er seinen Wohnsitz nach dem Vertragsschluss ins Ausland, ist für alle Streitigkeiten das für Netxp zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
13 Erlaubnis zur Nennung
Ist der Kunde Unternehmer, erteilt er Netxp die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Werbezwecken als Referenzpartner genannt zu werden.
14 Verbraucherinformationen
Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas:
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Mo.-Fr.9 bis 15 Uhr Tel. 030 22480-500
Fax: 03022480-323
E-Mail: verbraucherservice-enegie@bnetza.de
An das ganze Team von NetXP. Bitte macht weiter so und ein ganz dickes Dankeschön von meinem Team des
TSV Pliening-Landsham e.V.
Lösungen finden
Rufen Sie uns an.